
Ziehen Sie in eine unrenovierte Wohnung ein, müssen Sie beim Auszug auch nicht renovieren. Was unrenoviert ist, muss allerdings klar sein. Wenn der Vermieter nur wenige Monate vorher gestrichen hat, dabei ein paar Stellen vergessen hat ist das trotzdem renoviert. Sie dürfen nicht erwarten, dass die Wohnung erst vor ein paar Tagen gestrichen wurde. Im gleichen Zuge können Sie die Renovierung auch selbst durchführen. Sie müssen keinen Handwerker bemühen. Sollen Sie verpflichtet werden, die Einbaumöbel zu streichen, müssen sie überhaupt nicht renovieren. Laut Gesetz trifft die Pflicht zu Schönheitsreparaturen zunächst den Vermieter. Er kann diese Pflicht auf die Mieter abwälzen.
Was Sie abnutzen, muss renoviert werden
Der Vermieter darf Sie nur zu Renovierungen verpflichten, um die Abnutzungen zu beseitigen, die Sie innerhalb der Mietzeit verursacht haben. Als Mieter brauchen Sie beim Einzug keine Gebrauchsspuren der Vormieter beseitigen. Sie können die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sie vorgefunden hatten beim Einzug. Alles andere ist laut BGH eine unangemessene Benachteiligung.
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