
Viele Mieter werden es nicht wissen: Laut BGB ist grundsätzlich der Vermieter für sämtliche Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung verantwortlich. Er muss sie nicht nur bezahlen, er muss sie auch in Auftrag geben.
Da in Deutschland jedoch Vertragsfreiheit herrscht, wälzen viele Vermieter diese Pflicht auf die Mieter ab. Das ist auch verständlich, denn ein Mieter möchte im Allgemeinen selbst entscheiden, wie und vor allen Dingen wann er seine Wohnung verschönert haben möchte.
Deshalb ist in standardmäßigen Mietverträgen stets eine Klausel vorhanden, die die Schönheitsreparaturen dem Mieter überträgt. Eigentlich eine WIN WIN Situation für beide. Wenigstens während der Mietzeit. Geht das Mietverhältnis jedoch zu Ende, entsteht meist ein Streit darüber, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung dem Vermieter übergeben muss. Wobei die Gerichte viele bis dato geltende Schönheitsreparaturklauseln als unwirksam erklärt haben.
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