Die Kosten beim Hauskauf senken
Makler und Notare fügen gerne die Maklerprovision mit in den Kaufvertrag einer Immobilie. Dabei wird die Vermittlungsprovision mit 5.5% des Kaufpreises einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer eingetragen. Der Notar geht in seiner notariellen Beurkundung von einem Kaufpreis + 5,5% Maklerprovision aus. Das Grundbuchamt und das Finanzamt legen für ihre Berechnung auch den Kaufpreis zuzüglich 5,5% zugrunde. Leicht lässt sich im Internet die daraus entstehenden Mehrkosten berechnen, die durch diese Aufnahme entstehen.
Wie werden Kosten gespart? Der Makler berechnet seine Provision, die der Käufer im Regelfall zahlen muss. Der Käufer unterhält keine geschäftlichen Beziehungen zum Makler, da der Verkäufer den Makler mit der Veräußerung der Immobilie beauftragte.
Anstatt das obige Regelwerk in den notariellen Kaufvertrag zu platzieren, sollte der Käufer auf einen Vertragstext des Maklers bestehen. Continue reading Unerwartete Kosten beim Immobilienkauf
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