Wer ein altes Haus kauft oder seinen in Besitz befindlichen Altbau modernisiert, senkt den Energieverbrauch und umweltschädliche Kohlendioxidemissionen. Natürlich müssen solche Maßnahmen belohnt werden denkt Vater Staat und bietet dafür finanzielle Hilfen an. Seit 20009 die Energieeinsparverordnung eingeführt wurde, haben sich auch die infrage kommenden Förderprogramme geändert.

Wohnraum modern umgestalten

Bei finanzieller Hilfe trifft die Aussage zu, je energieeffizienter das Objekt nach der Sanierung ist, desto niedriger die Kreditzinsen und desto höher fallen die Zuschüsse aus. Zu den meist angewandten Programmen zählt das Standardprogramm mit der Bezeichnung „Modernisierung“. Dieses Programm unterstützt modernisierungswillige Bauherren mit Darlehen bis zu 100000,- €. Beantragt werden muss diese Förderhilfe über die Hausbank. Einsetzen kann man diese Hilfe um zum Beispiel das Bad zu erneuern, die Fußböden zu reparieren oder die Heizanlage zu erneuern.

Hier müssen die Richtlinien eingehalten werden. Diese Art der Förderung kann aber auch in Kombination mit anderen Fördermitteln beansprucht werden. Diese Darlehen haben eine Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren, wobei in den ersten fünf Jahren keine Rückzahlung geleistet werden muss.

Andere Fördermittel

Ebenfalls möglich ist es Fördermittel aus dem Programm „Energieeffizient sanieren“ zu erhalten. Hier ist es möglich ein Darlehen bis zu maximal 75000,- € zu bekommen.

Verwendet werden kann der Kredit für den Einbau einer besseren Dämmung, Austausch der Fenster oder den Einbau einer neuen Heizanlage. Bezüglich der Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Förderprogramme sollte man sich vorbei bei zuständiger Behörde erkundigen.

Expertenrat

In dieser Angelegenheit ist es nie verkehrt, einen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser berät Interessierte, welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind.

Selbst hierfür können Zuschüsse beantragt werden. Nimmt man die Hilfe eines Bausachverständigen in Anspruch, wird in der Regel die Hälfte der Kosten übernommen. Anerkannte Experten diesbezüglich findet man über die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Für den Abbau und die Entsorgung von sogenannten Nachtspeicherheizungen werden 150,- € Zuschuss pro Gerät gewährt. Auch bei einer Optimierung der bestehenden Heizanlage sind bis zu 25 % der Kosten als Zuschuss möglich. Dieser Zuschuss wird in der Regel direkt aufs Konto überwiesen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, das ist schon eine Menge, was da so an Zuschüssen zusammenkommen kann. Voraussetzung dafür ist natürlich genaue Informationen darüber einzuholen. Ebenfalls genauso wichtig ist es, die erforderlichen Vorgaben die mit so einem Zuschuss einhergehen auch umzusetzen. Wenn diese Punkte beachtet und eingehalten werden, dann dürfte einem beantragten Zuschuss auch nichts im Wege stehen. Rein rechnerisch kommt dann eine Sanierung eines alten Hauses gar nicht mehr so teuer.

Von admin